Vereinfachter Spendennachweis
Für die Spender, die keine Adresse angegeben haben oder kleinere Beträge spendeten, gibt es seit
einigen Jahren den sogenannten vereinfachten Spendennachweis. Dabei reicht dem Finanzamt als
Nachweis für die Zuwendung der Kontoauszug mit Ihrer Spende aus. Das betrifft insbesondere zu für
die Mitgliedsbeiträge