Sehr geehrter Mitglieder, Paten und Spender,

Für die Spender, die keine Adresse angegeben haben oder kleinere Beträge spendeten, gibt es seit einigen Jahren den sogenannten vereinfachten Spendennachweis. Dabei reicht dem Finanzamt als Nachweis für die Zuwendung der Kontoauszug mit Ihrer Spende aus. Das betrifft insbesondere zu für die Mitgliedsbeiträge.
Auf unserer Homepage haben wir zusätzliche Bestätigungen für den vereinfachten Spendennachweis für unsere verschiedenen Konten hinterlegt.

  • Kreissparkasse (KSK)
  • Winterbacher Bank (WiBa)
  •  Volksbank Stuttgart (VoBa)

Diese können Sie bei Nachfragen vom Finanzamt, unter „Downloads“ herunterladen und ausdrucken, bzw. mit einem Link darauf verweisen.

Bitte beachten Sie für Ihre Steuerunterlagen daher folgende Hinweise:

  • Bei Onlineüberweisungen drucken Sie bitte die Buchungsbestätigung der Überweisung als
    Nachweis aus; sollten Sie keine Online-Überweisung durchführen, können Sie als Nachweis
    auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen.
  • In beiden Fällen muss Ihr Name, Ihre Kontonummer und unsere Bankverbindung als
    Empfängers, der Betrag und der Buchungstag auf dem Ausdruck oder der Kopie ersichtlich
    sein.
  • Die Betragsgrenze von 300,– Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe
    der im Jahr geleisteten Spenden.

Fragen können Sie gerne per mail an unsere Zentrale Mailadresse; info@giovane-elber-stiftung.de
stellen.

Sven Wünsche
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Dr. Sven Wünsche
Schatzmeister
Verein zur Förderung brasilianischer Straßenkinder e.V.
Spenden möglich unter: www.giovane-elber-stiftung.de