Vereinfachter Spendennachweis

Für die Spender, die keine Adresse angegeben haben oder kleinere Beträge spendeten, gibt es seit
einigen Jahren den sogenannten vereinfachten Spendennachweis. Dabei reicht dem Finanzamt als
Nachweis für die Zuwendung der Kontoauszug mit Ihrer Spende aus. Das betrifft insbesondere zu für
die Mitgliedsbeiträge

Kreissparkasse Waiblingen

 KSK DE06 6025 0010 0000 4777 74

  KSK DE91 6025 0010 0015 0475 84

Stuttgarter Volksbank

  VoBa DE12 6009 0100 1033 1330 00

Winterbacher Volksbank

 WiBa DE98 6006 9462 0017 3730 00